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         Kaufmöglichkeiten:



Es bestehen einige Möglichkeiten für den Kauf von Immobilien in Bulgarien. Die Kaufprozedur beginnt mit Buchung der Immobilien – online oder per Post.  Es ist schwierig die Immobilien in einer Broschüre oder  auf einer Internetseite zu veranschaulichen. Deswegen organisieren wir für Sie eine Untersuchungsreise. Nachdem Sie die für Sie meist passenden Immobilien finden,  müssen Sie entscheiden, ob Sie die Immobilien mit oder ohne dem zugehörigen Boden kaufen. Da laut der Verfassung und der Gesetzgebung der Republik Bulgarien können die Ausländer als physische Personen nur Gebäude kaufen. Nur die bulgarischen Staatsbürger und die juridischen Personen (einschl. die juridischen Personen, deren Besitzer ein Ausländer ist) können Boden in Bulgarien besitzen.   

Was Häuser, Villen, Appartements und beschränkte Eigentumsrechte (Nutzungsrecht, Baurecht u.a.) betrifft, können Sie diese direkt als  physische Personen  kaufen.

Um Immobilien mit dem zugehörigen Boden in Bulgarien zu kaufen, müssen Sie eine Handelsfirma gründen. Dafür brauchen Sie nur vier Wochen. Es bestehen auch weitere Möglichkeiten:

Joint Venture mit bulgarischen Firmen
Gründung eines neuen Unternehmens 
Erwerbung einer Firma durch Privatisieren 
Portfolioinvestition

Ausländische Organisationen können Bankkonten eröffnen, denominiert in bulgarischer oder in fremder Währung. Es bestehen keine Beschränkungen für den Firmenanteil, den sie besitzen. Die ausländischen Investoren genießen eine spezielle Aufmerksamkeit seitens der bulgarischen Gesetzgebung, eine spezielle Geste zu denen, die Interesse an Bulgarien zeigen. 

Nach dem Erhalten des ersten Kaufvertrags (ähnlich dem englischen „Sold subject to contract“), müssen Sie die zu kaufenden Immobilien überprüfen. Es ist empfehlenswert, einen bulgarischen Rechtsanwalt mit gutem Ruf  aufzusuchen. Die notarielle Urkunde  (den Kaufvertrag) müssen Sie von einem bulgarischen Notar entweder in Bulgarien, oder in der bulgarischen Botschaft in London unterzeichnen lassen.

Bitte berücksichtigen Sie die folgende Tatsache: Bei grünen Investitionen wird die endgültige  notarielle Urkunde erst dann unterzeichnet, wenn das Gebäude definitiv gebaut wird.


Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns:

 

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